Hidden Release Trapper G-10
- Klingenlänge cm: 8
- Gewicht g: 115
- Griffmaterial: G10
- Klingenstahl: D2
- WaffG-Einstufung: Besitz nur bei berechtigtem Interesse
Lasergravur
Mit einer persönlichen Lasergravur verleihen Sie Ihrem Messer die ganz besondere individuelle Note. Wir gravieren Ihr Messer mit Ihrem Wunschtext, zum Beispiel Ihrem Namen oder Ihrer persönlichen Unterschrift. Eine Lasergravur ist beispielsweise auch eine tolle und besonders individuelle Geschenkidee. Auch Logos können von uns auf Klingen oder metallische Griffe gelasert werden. Pro Seite berechnen wir dabei 19,95 €.Mit einer persönlichen Lasergravur verleihen Sie Ihrem Messer die ganz besondere individuelle Note. Wir gravieren Ihr Messer mit Ihrem Wunschtext, zum Beispiel Ihrem Namen oder Ihrer persönlichen Unterschrift. Eine Lasergravur ist beispielsweise auch eine tolle und besonders individuelle Geschenkidee. Auch Logos können von uns auf Klingen oder metallische Griffe gelasert werden. Pro Seite berechnen wir dabei 19,95 €.Nicht alle Messer eignen sich für eine Lasergravur! Individualisierbare Artikel erkennen Sie an dem Button 'Lasergravur hinzufügen' über dem Button 'Konfigurieren' auf der entsprechenden Artikelseite. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen über unser Kontaktformular oder telefonisch gerne zur Verfügung.Bitte beachten Sie, dass Artikel mit einer individuellen Lasergravur vom Widerrufsrecht ausgeschlossen sind.
Personalisierung
Personalisierung
Grundpreis
69,95€
Vorderseite (Text)
+ 9,95€
Vorderseite (Emblem)
+ 9,95€
Gesamtsumme:
69,95€
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Spezifikationen
Spezifikationen
- Artikeltyp: Taschenmesser
- Öffnung: Automatik
- Klingenfarbe: Unbeschichtet
- Klingenstärke mm: 2,9
- Farbe: Schwarz
- Marke: Böker Plus und Böker (alle)
- Lasergravur: Ja
- Verschluss: Bolster Release
Warnhinweise und Sicherheitsinformationen:
Warnhinweise und Sicherheitsinformationen:
GPRS
GPRS
Beschreibung
Beschreibung
Hinweis:
Seit dem 31.10.2024 gilt in Deutschland ein generelles Umgangs- und Besitzverbot von Springmessern aller Art. Es handelt sich ab sofort um verbotene Gegenstände, deren Besitz strafbar ist. Der Besitz von bestimmten Springmessern ist gem. Anlage 2 zum Waffengesetz Abschnitt 1 Nummer 1.4.1 nur noch Personen erlaubt, bei denen ein berechtigtes Interesse besteht, das eine einhändige Nutzung erforderlich macht (etwa aufgrund eines fehlenden Arms oder einer fehlenden bzw. dysfunktionalen Hand), oder der Umgang im Zusammenhang mit der Berufsausübung (z.B. Jagd, Handwerk) oder dem Sport (z.B. Segeln oder Bergsteigen) erfolgt. Gleiches gilt für gewerbliche Händler oder Hersteller solcher Messer. Die Abgabe erfolgt daher nur noch an berechtigte Personen. Bitte prüfen Sie vor der Bestellung, ob ein solches berechtigtes Interesse bei Ihnen vorliegt.










