Seit jüngster Zeit finden sich vermehrt besorgniserregende Warnhinweise auf den Produktverpackungen vieler Konsumgüter, die insbesondere im US-Bundesstaat Kalifornien verkauft oder vertrieben werden und durch die Transparenz des Internets auch hierzulande immer mehr in den Fokus rücken:
WARNING!
This product contains chemicals known to the State of California to cause cancer and birth defects or other reproductive harm.
WARNUNG!
Dieses Produkt enthält dem Bundesstaat Kalifornien bekannte Substanzen, die Krebs, Fehlbildungen oder Schädigungen des Erbguts hervorrufen können.
Doch was bedeutet diese Warnung, die unter anderem auf Gebrauchsgütern wie Textilien, Schuhen, Kinderspielzeugen, Freizeitartikeln, Schreibwaren, Heimwerkerartikeln, Elektroartikeln oder eben auch Messern zu finden ist?
Dieser Hinweis geht auf die 1986 verabschiedete Proposition 65 (auch Prop 65, CP65 oder P65) zurück. Per Dekret wurde dieses ausschließlich in Kalifornien geltende Gesetz zum Schutz des Trinkwassers vor giftigen Substanzen erlassen und verpflichtet Unternehmen zur Kennzeichnung ihrer Produkte mit dem California Propostion 65 Hinweis, sofern betroffene Inhaltsstoffe verwendet werden. Die entsprechende Liste des „The Safe Drinking Water and Toxic Enforcement Act of 1986“, so der offizielle Name des Kennzeichnungsgesetzes, wird fortlaufend aktualisiert und enthält mittlerweile mehr als 800 Chemikalien bzw. Giftstoffe wie beispielsweise Chlor, Alkohol oder Kokain. Unternehmen ist es demnach untersagt, toxischen Abfälle, die während des Produktionsprozesses entstehen, direkt an oder in die Nähe von Trinkwasserquellen abzuleiten. Darüber hinaus sollen Verbraucher mit dieser Kennzeichnungspflicht Transparenz über die verwendeten Stoffe und deren Schadwirkung erlangen.
Dem Gesetz nach gelten jene betroffenen Substanzen als krebserregend, wenn die angegebene Dosierung bei einer Exposition von 70 Jahren bei einer von 100.000 Personen eine Krebserkrankung verursacht bzw. bei erbgutschädigenden Substanzen darf bei tausendmaliger Exposition der angegebenen Dosis keine signifikant erhöhte Schadwirkung auf den Organismus nachweisbar sein. Da die Liste sehr lang ist, ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass bei der Herstellung eines Messers ein Element verwendet wird, das (indirekt) auf der Liste steht. Die Verwendung von Messing verpflichtet die Unternehmen den Warnhinweis beizulegen, da ein geringer Anteil Blei enthalten ist. Auch Schmiermittel oder die Einfettung mit Industriealkohol begründen die Beilegung des Warnhinweises.
Aus Angst vor gerichtlichen Auseinandersetzungen versehen viele Unternehmen ihre Produktverpackungen vorsorglich mit dem Prop 65 Label, was aber auch zur Verunsicherung vieler Verbraucher führt. Da auch Böker Messer durch die Tochtergesellschaft Böker USA in Kalifornien vertrieben werden, werden alle Produkte sicherheitshalber mit dem P65 Hinweis versehen. Gleiches gilt für die Verpackungen für die amerikanischen Partner von Böker, die ihrerseits ihre Produkte mit dem entsprechenden Warnhinweis anliefern.
Letztlich ist festzuhalten, dass die beschriebenen Anforderungen des Gesetzes für die übliche Benutzung der von uns verkauften Messer vernachlässigbar sind, da keine nennenswerte Gefahr durch deren Inhaltsstoffe ausgeht. Positiver Nebeneffekt: immer mehr Unternehmen reduzieren in ihren Produkten die Anzahl bzw. die Dosis toxischer Inhaltsstoffe und weichen auf unbedenklichere Substitute aus.