Lieber Kunde,
das neue Waffengesetz bringt Änderungen mit sich, die auch den Bereich der Messer betreffen. Am 30. Oktober 2024 veröffentlicht und zum 31. Oktober 2024 in Kraft getreten, sind einige Neuerungen relevant für den Verkauf, den Alltag und die Nutzung von Messern. Hier geben wir dir einen Überblick der wichtigsten Änderungen.
1. Verbot des Führens von Messern bei öffentlichen Veranstaltungen
Das Führen von Messern auf öffentlichen Veranstaltungen (wie Volksfesten, Messen oder Sportveranstaltungen) ist nun allgemein untersagt - unabhängig von der Klingenlänge und dem Öffnungsmechanismus. Das überarbeitete Gesetz beinhaltet jedoch einen umfangreichen Ausnahmenkatalog, den wir an dieser Stelle kurz aufführen. Ausgenommen vom Verbot des Führens von Messern bei den o.g. Veranstaltungen sind:
1. Anlieferverkehr,
2. Gewerbetreibende und ihre Beschäftigten und von den Gewerbetreibenden Beauftragte, die Messer im Zusammenhang mit ihrer Berufsausübung führen,
3. Personen, die ein Messer nicht zugriffsbereit von einem Ort zum anderen befördern,
4. Personen, die ein Messer in oder auf bestimmten Gebäuden oder Flächen mit öffentlichem Verkehr sowie in Verkehrsmitteln und Einrichtungen des öffentlichen Personenverkehrs, in oder auf denen Menschenansammlungen auftreten können und die einem Hausrecht unterliegen mit Zustimmung des Hausrechtsbereichsinhabers führen, wenn das Führen dem Zweck des Aufenthaltes in dem Hausrechtsbereich dient oder im Zusammenhang damit steht,
5. das gewerbliche Ausstellen von Messern auf Messen, Märkten und Ausstellungen,
6. Rettungskräfte und Einsatzkräfte im Zivil- und Katastrophenschutz im Zusammenhang mit der Tätigkeit,
7. Mitwirkende an Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen, Theateraufführungen oder historischen Darstellungen, wenn zu diesem Zweck Messer geführt werden,
8. Personen, die Messer im Zusammenhang mit der Brauchtumspflege, der Jagd oder der Ausübung des Sports führen,
9. Inhaber gastronomischer Betriebe, ihre Beschäftigten und Beauftragten sowie deren Kundinnen und Kunden,
10. Personen, die Messer im Zusammenhang mit einem allgemein anerkannten Zweck führen.
Insbesondere der nicht zugriffsbereite Transport wurde in Anlage 1, Abschnitt 2 Nummer 13 konkretisiert. Dort heißt es wörtlich: „ein Messer ist nicht zugriffsbereit, wenn es nur mit mehr als drei Handgriffen erreicht werden kann“. Ein verschlossenes Behältnis ist demnach nicht erforderlich. Entsprechend der Gesetzesbegründung (S. 44) ist die Benutzung von Messern trotz des Führverbotes erlaubt, wenn es zum Beispiel kurzzeitig für das Schälen oder Schneiden von mitgebrachten Speisen benutzt wird.
2. Verbot von Springmessern
Seit dem 31.10.2024 gilt in Deutschland ein generelles Umgangs- und Besitzverbot von Springmessern aller Art. Es handelt sich ab sofort um verbotene Gegenstände, deren Besitz strafbar ist. Der Besitz von bestimmten Springmessern ist gem. Anlage 2 zum Waffengesetz Abschnitt 1 Nummer 1.4.1 nur noch Personen erlaubt, bei denen ein berechtigtes Interesse besteht, das eine einhändige Nutzung erforderlich macht
- etwa aufgrund eines fehlenden Arms oder einer fehlenden bzw. dysfunktionalen Hand oder
- der Umgang im Zusammenhang mit der Berufsausübung (z.B. Jagd, Handwerk) oder
- dem Sport (z.B. Segeln oder Bergsteigen) erfolgt.
- Gleiches gilt für gewerbliche Händler oder Hersteller solcher Messer.
Die oben genannten Beispiele findest du wörtlich in der Gesetzesbegründung auf Seite 48. Die Abgabe erfolgt daher nur noch an berechtigte Personen.
An der Einstufung des Böker Plus Rescue OTF (01KALS146) als Werkzeug hat sich nichts geändert. Das Rettungswerkzeug darf weiterhin ohne Einschränkungen besessen und geführt werden. Auch die beliebten Böker Plus Micro OTF sind nicht von der Verschärfung betroffen und dürfen – laut unserer Rechtsmeinung - weiterhin ohne Einschränkungen besessen werden. Eine Stellungnahme unseres Rechtsanwalts findest du hier zum Download.
3. Neue Vorschriften für Waffenverbotszonen
Landesregierungen können durch Rechtsverordnungen das Führen von Messern verbieten und beschränken. In diesen definierten Waffenverbotszonen können Personen jederzeit kontrolliert werden. Der o.g. Ausnahmenkatalog für das Führen auf öffentlichen Veranstaltungen sollte grundsätzlich auch für Waffenverbotszonen gelten. Bitte beachte, dass die Regelungen und Ausnahmen zum Führen von Messern innerhalb einer Waffenverbotszone regional vom Ausnahmekatalog aus §42 abweichen können. Informiere dich bitte über die ggf. individuellen Ausnahmen oder Erweiterungen.
4. Verbot des Führens im öffentlichen Fernverkehr.
Der neu geschaffene §42b des Waffengesetzes verbietet das Führen von Messern im öffentlichen Personenfernverkehr. Dies beinhaltet auch Gebäude und Haltestellen, sofern diese seitlich umschlossen sind. Die o.g. 10 Ausnahmen vom Führverbot gelten auch für den öffentlichen Personenfernverkehr. Demnach ist der nicht zugriffsbereite Transport weiterhin erlaubt.
Diese Gesetzesänderungen schaffen für viele Messerbesitzer neue Herausforderungen. Wir empfehlen, sich gut über die einzelnen Neuerungen zu informieren und die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten. Bitte beachte, dass hinsichtlich der Auslegung und Anwendung des überarbeiteten Gesetzes auch innerhalb der Waffenrechtsexperten und unserer Anwälte Unsicherheit herrscht. Exakte Auskünfte und Einschätzungen zur zukünftigen Rechtsprechung können wir dir nicht liefern.
Vielen Dank für dein Verständnis.
Dein Böker-Team